DATEV: Nov 2023, Gesetzgebung

Energieeffizienzgesetz beschlossen

Mit dem am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden auch Unternehmen mit einem großen Energiever­brauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflich­tet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzu­führen und Unternehmen ab einem Gesamtendener­gieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über die Umsetzung ge­eigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unter­nehmen aber selbst.

Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da hier Potentiale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, so­wie Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen sowie ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bun­desrat hat das Gesetz am 20.10.2023 gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsiden­ten zur Unterzeichnung zugeleitet.