DATEV: Nov 2023, Gesetzgebung

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatz­steuer in der Gastronomie

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Res­taurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bun­destag gefunden.

Mecklenburg­Vorpommern und Sachsen­Anhalt for­dern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29.09.2023 wurde eine entsprechende Initiative im Bundesrat vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Am 09.10.2023 haben die Fachausschüs­se des Bundesrates - federführend der Finanz­, mitbe­ratend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik - im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz die Aufnahme der Entfristung der gesenkten Umsatz­steuer in der Gastronomie über den 31.12.2023 hin­aus in das Wachstumschancengesetz gefordert.