DATEV: Sep 2023, Für Erbschaft­/Schenkungsteuerpflichti

Einräumung eines Wohnungsrechts zu Lebzeiten - Schenkung auf den Todesfall

Wenn der Wohnungseigentümer dem Beschenkten unentgeltlich ein Wohnungsrecht (Mitnutzungsrecht) und für die Zeit nach seinem Ableben ein persönliches Wohnungsrecht einräumt und werden beide zu seinen Lebzeiten im Grundbuch eingetragen, so handelt es sich hinsichtlich des Wohnungsrechts um eine Schen­kung auf den Todesfall. So entschied das Finanzge­richt Hamburg.

Die Besonderheit der Schenkung auf den Todesfall besteht in der vertraglichen Abrede, dass die gewollte Vermögensbewegung (endgültig) erst mit oder nach dem Tod des Zuwendenden eintreten soll. Diese Ab­rede enthält eine Befristung und zugleich eine Be­dingung: Die Zuwendung ist bis zum Ableben des Zuwendenden hinausgeschoben, tritt aber auch mit diesem (nur zeitlich ungewissen) Ereignis nur ein, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Eine Schen­kung unter Überlebensbedingung ist auch dann eine Schenkung, wenn die Rechtsfolgen des Erfüllungsge­schäftes mit dem Tode des Schenkers ohne weitere Rechtshandlungen eintreten. Dies ist hier der Fall ge­wesen.