DATEV: Sep 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Online­Pokerspiel: Gewinne können der Ein­kommensteuer unterliegen

Ein Mathematikstudent hatte im Jahr 2007 mit dem Online­Pokerspiel in der Variante „Texas Hold'em/Fixed Limit“ begonnen. Ausgehend von zunächst klei­nen Einsätzen und Gewinnen steigerte er seine Ein­sätze allmählich. Auch seine Gewinne stiegen mit der Zeit erheblich an. Im Streitjahr 2009 erzielte er aus dem Online­Pokerspiel bereits einen Gewinn von über 80.000 Euro, der in den Folgejahren weiter anstieg. Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 belief sich seine registrierte Gesamtspielzeit auf 673 Stun­den. Das Finanzgericht hat den Sachverhalt dahinge­hend gewürdigt, dass der Kläger ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und demzufolge der in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 erzielte Gewinn von gut 60.000 Euro der Einkommensteuer unterliege.

Der Bundesfinanzhof bestätigte dies und entschied, dass auch Gewinne aus dem Online­Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommens­teuer unterliegen können. Er knüpfte dabei an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenz­turnieren und in Casinos an. Danach ist Poker in ein­kommensteuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücks­spiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Dies gilt auch beim Online­Poker, selbst wenn dort kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern möglich ist. Allerdings unterliegt - unab­hängig von der Form des Pokerspiels - nicht jeder Pokerspieler der Einkommensteuer. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich weiterhin um eine pri­vate Tätigkeit, bei der Gewinne (und auch Verluste) keine steuerliche Auswirkung haben. Wenn jedoch der Rahmen einer privaten Hobbytätigkeit überschritten wird und es dem Spieler nicht mehr um die Befriedi­gung seiner Spielbedürfnisse geht, sondern um die Erzielung von Einkünften, ist sein Handeln als gewerb­lich anzusehen. Maßgebend ist die strukturelle Ver­gleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden bzw. Be­rufsspieler, z. B. die Planmäßigkeit des Handelns, die Ausnutzung eines Marktes oder der Umfang des in­vestierten Geld- und Zeitbudgets.