DATEV: Sep 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Höhere Rente durch die 'Mütterrente' - Anpassung des steuerfreien Rententeils

Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ('Mütterrente') führt zu einer Anpassung des bishe­rigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Renten­anpassungen außer Betracht. So entschied der Bun­des­finanzhof.