DATEV: Aug 2023, Für Einkommensteuerpflichtige

Schiffsbeteiligung: Abzugsfähigkeit des Verlusts von stillen Einlagen bei Gewinnermittlung nach der Tonnage

Fraglich erschien vor dem Bundesfinanzhof, ob zu­gleich als stille Gesellschafter beteiligte Kommanditis­ten einer Schifffahrtsgesellschaft, die ihren Gewinn nach der Tonnage ermitteln, den (teilweisen) Verlust ihrer stillen Einlage im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als Sonderbetriebsausgabe abziehen kön­nen, oder ob es sich um einen Bestandteil des mit dem Tonnagegewinn abgegoltenen Aufgabegewinns handelt.

Wenn die Kommanditisten einer KG, die an dieser Gesellschaft zugleich typisch still beteiligt sind oder dieser Gesellschaft Darlehen gewährt hatten, mit ihren stillen Einlagen oder Darlehensforderungen im Rah­men der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmer­schaft teilweise ausfallen würden, gehört der hier­durch entstehende Verlust lt. BFH zu den Einkünften und sei mit dem ermittelten Gewinn abgegolten.