DATEV: Jun 2023, Einkommensteuer

Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften

Bei einem Termingeschäft als Sicherungsgeschäft setzt laut Bundesfinanzhof die Annahme einer gegenläufi­gen Erfolgskorrelation voraus, dass mit dem Termin­geschäft ein aus dem Grundgeschäft resultierendes Risiko zumindest teilweise abgesichert wird.

Eine gegenläufige Erfolgskorrelation von Grund- und Sicherungsgeschäft ist nicht gegeben, wenn das Risiko der variablen Verzinsung eines Darlehens infolge der Vereinbarung eines Zins­Währungsswaps nicht nur durch ein anderes Risiko (Währung) ersetzt, sondern auch das ursprüngliche Grundgeschäft faktisch mit

Risiken ähnlich denen eines Fremdwährungsdarlehens belastet und damit zusätzlichen Risiken ausgesetzt wird. Bei Verlusten aus Termingeschäften aus der Be­teiligung an einer Personengesellschaft ist die Fest­stellung des verbleibenden Verlustvortrags nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern auf der Ebene der beteiligten Gesellschafter bei deren Einkommensteu­erveranlagungen zu treffen.