DATEV: Mar 2023, Einkommensteuer

Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermin­dernd geltend machen

Wenn die Lernschwierigkeit eines Kindes vom Amts­arzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversi­cherung attestiert worden ist, können Kosten für Nachhilfe als außergewöhnliche Belastungen abge­setzt werden, wenn die dadurch verursachten Kosten eine gewisse Grenze übersteigen. Die Höhe der Belas­tungsgrenze hängt vom Familienstand und dem Ein­kommen der Eltern ab.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Attest eingeholt worden ist, bevor die Nachhilfestunden beginnen. Zu den bekanntesten Lernschwächen zählen die Lese­Rechtschreib­Schwäche (Legasthenie), das erschwerte Erlernen des Rechnens (Dyskalkulie), das Aufmerk­samkeitsdefizit­Syndrom (ADS) und die Aufmerksam­keitsdefizit­Hyperaktivitätsstörung (ADHS).

Absetzen lassen sich nicht nur die Kosten für die Nachhilfestunden bei qualifizierten Nachhilfelehrern, sondern etwa auch Kosten für Arztbesuche und Me­dikamente, für eine psychotherapeutische Behandlung oder für entsprechende Fahrtkosten, sofern die Kran­kenkasse nicht dafür aufkommt.