DATEV: Mar 2023, Einkommensteuer

Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbstständi­ger Arbeit?

Wenn sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber beteiligt, kann die Beteiligung eigenstän­dige Erwerbsgrundlage sein, sodass damit in Zusam­menhang stehende Erwerbseinnahmen und Erwerbs­aufwendungen in keinem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Ar­beitsverhältnis stehen. So entschied das Finanzgericht Baden­Württemberg.

Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigen­ständige Erwerbsgrundlage zur Einkünfteerzielung. Die daraus erzielten laufenden Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen.