DATEV: Nov 2022, Sonstiges

Fristverlängerung bei der Abgabe der Grund­steuererklärung bis 31.01.2023

Die Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem Bundesfinanz­ministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.