DATEV: Jul 2021, Einkommensteuer

Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuer­nachforderungen und Steuererstattungen

Das Bundesfinanzministerium hat am 16.03.2021 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen veröf­fentlicht. Zinsen auf Steuernachforderungen können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr steuermin­dernd geltend gemacht werden. Demgegenüber führen Zinsen auf Steuererstattungen beim Gläubiger zu Einkünf­ten aus Kapitalvermögen oder zu Einkünften anderer Art. Das neue Schreiben sieht nun vor, dass - zur Vermeidung unbilliger Härten - auf Antrag Erstattungszinsen durch Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstat­tungen nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einzube­ziehen sind, soweit ihnen nicht abziehbare Nachzahlungs­zinsen gegenüberstehen, die auf ein und demselben Er­eignis beruhen. Dabei sind Erstattungszinsen und die die­sen gegenüberstehenden Nachzahlungszinsen auf den Betrag der jeweils tatsächlich festgelegten Zinsen be­grenzt.