DATEV: Mar 2021, Einkommensteuer

Steuern für Privatverkäufe eines Händlers auf Internet­plattform?

Ein Steuerzahler und das Finanzamt waren uneins über die steuerliche Behandlung für den Verkauf von Modellei­senbahnen und Zubehörteilen aus seiner privaten Samm­lung. Da der Sammler auch einen Internet­Shop für Mo­delleisenbahnen betrieb, unterstellte das Finanzamt, dass die etwa 1.500 privaten Verkäufe seinem Gewerbebetrieb zuzurechnen seien. Das Finanzgericht gab zunächst der Finanzbehörde Recht.

Der Bundesfinanzhof hob diese Entscheidung jedoch auf. Wenn Steuerzahler glaubhaft darlegen können, dass die privaten Verkaufsgegenstände nicht zum Weiterverkauf angeschafft wurden und zu keiner Zeit zum Betriebsver­mögen gehörten, seien die Geschäfte nicht dem Gewer­bebetrieb zuzuordnen. Ob beim Privatverkauf eine Inter­netplattform eingebunden sei, die auch von gewerblichen Händlern genutzt werde, sei für die Zuordnung unerheb­lich. Es ist allerdings zu prüfen, ob die privaten Verkäufe eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit darstellten und damit Steuern auslösen. Dies könne der Fall sein, wenn man innerhalb kurzer Zeit viele Sachen mit gutem Umsatz verkaufe. Der gelegentliche Verkauf, z. B. von gebrauchter Kleidung oder Spielzeug, führe hingegen nicht zur Steuer­pflicht.