DATEV: Okt 2020, Umsatzsteuer

Hinweise zur Vergabe der Umsatzsteuer­Identifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Vergabe der Umsatzsteuer­Identifikationsnummer (USt­IdNr.) ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bzgl. der gespei­cherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.

Mit diesem Hinweis reagiert das BZSt auf vermehrte An­träge auf Vergabe einer USt­IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

tName und Anschrift der Antragstellerin oder des An­tragstellers,

tFinanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,

tSteuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Er kann über ein Kontaktformular zum Thema 'Vergabe der USt­IdNr.' gestellt werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des An­trags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei sei­nem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wur­den.

Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel inner­halb von 48 Stunden.