DATEV: Okt 2020, Umsatzsteuer
Hinweise zur Vergabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Vergabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (UStIdNr.) ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.
Mit diesem Hinweis reagiert das BZSt auf vermehrte Anträge auf Vergabe einer UStIdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten.
Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
tName und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
tFinanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
tSteuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Er kann über ein Kontaktformular zum Thema 'Vergabe der UStIdNr.' gestellt werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei seinem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.
Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.