DATEV: Mar 2020, Einkommensteuer

Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein­Westfalen hat Hinweise gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 ha­ben. U. a. wird die Einkünfteerzielungsabsicht bei „Liebhaberei“ besonders geprüft. Auch in anderen Bundesländern wird in vielen Bereichen besonders auf exakte Angaben Wert gelegt und geprüft.

tPrüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Arbeitnehmern sind u. a. beim Bereich Wer­bungskosten: doppelte Haushaltsführung, Aus­wärtstätigkeit. Im Bereich Sonderausgaben: Bei­träge an berufsständische Versorgungseinrichtun­gen. Im Bereich Pflege: Kosten der Heimunterbrin­gung, doppelte Haushaltsführung und erstmalige Unterstützungsleistungen.

tPrüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Immobilien­Eigentümern sind z. B. erstmalige Vermietung einer Ferienwohnung und Photo­voltaikanlage bei erstmaliger Geltendmachung sowie erstmalige Verpachtung.

tPrüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Kapitalanlegern sind u. a. Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer als Sonderausgaben, Darlehens­beziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Ge­sellschafter. In diesem Bereich werden besonders viele Finanzämter die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften prüfen.