DATEV: Jan 2020, Umsatzsteuer

Für Kleinunternehmer: Ab 1. Januar 2020 wird die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben

Kleinunternehmen können aufatmen. Der Deutsche Bundestag beschloss für sie eine spürbare Bürokratie­entlastung. Ab 1. Januar 2020 wird die umsatzsteuer­liche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

Mit dem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Jahr 2015 wurde die Buchführungsgrenze in der Ab­gabenordnung von 500.000 Euro auf 600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Mit der neuen gesetzlichen Anpassung wird nun auch der Gleichlauf der Umsatzgrenzen hergestellt.