DATEV: Apr 2024, Wachstumschancengesetz
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen. Die geplante KlimaschutzInvestitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.Die steuerlichen Investitionsanreize sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken und das Gesetz soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro führen.Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Zusammenfassender Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes (WCG):
tEinführungszeitpunkt ERechnung zum 01.01.2025, allgemeiner Übergangszeitraum bis 31.12.2026, Übergangszeitraum für kleine Unternehmen bis 31.12.2027
tERechnungsformate: Neben XRechnung/ZUGFeRD werden auch EDIFormate zugelassen, sofern eine der Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 entsprechende Extraktion der Daten möglich ist
tDegressive AfA für Wohngebäude 5 % mit Baubeginn ab 01.10.2023 befristet auf 6 Jahre (= bis einschl. 30.09.2029)
tDegressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter begrenzt auf den Zeitraum von 01.04.2024 bis 31.12.2024 und Begrenzung auf höchstens das 2fache der linearen AfA und 20 %
tErhöhung des Schwellenwerts für die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag auf 70 % für vier Jahre (=VZ 2024 bis 2027)
tSonderAfA für Betriebe mit Gewinn bis 200.000 Euro im VJ in Höhe von 40 % der Investitionskosten ab Anschaffung 01.01.2024
tAnhebung Pauschbetrag Berufskraftfahrer ab VZ 2024 auf 9 Euro
tAnhebung Abzugsgrenze für Geschenke auf 50 Euro ab 01.01.2024
tErhöhung Bruttolistenpreis für EFahrzeuge auf 70.000 Euro, Anschaffung ab 01.01.2024
tBewertung Einlage junger Wirtschaftsgüter mit (fortgeführten) AHK nur bei Herkunft aus Privatvermögen ab VZ 2024
tAnhebung Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 Euro ab 01.01.2024
tVerbesserung Thesaurierungsbegünstigung
tWegfall Fünftelregelung ab VZ 2025
tWeitere Regelungen zum Zuwendungsempfängerregister, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG
tOption Körperschaftsbesteuerung, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG
tUmsatzsteuerbefreiung Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände ab 01.04.2024
tKlarstellende Formulierung, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 3 UStG nur auf Leistungen von Zweckbetrieben nach §§ 66 bis 68 AO anzuwenden ist, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG
tAnhebung Grenze umsatzsteuerliche IstVersteuerung auf 800.000 Euro, ab 01.01.2024
tAnhebung Grenze Buchführungspflicht (Gewinn 80.000 Euro, Umsatz 800.000 Euro), gilt für Wirtschaftsjahr mit Beginn ab 01.01.2024
tAnhebung Grenze Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften auf 750.000 Euro ab VZ 2027
tAnhebung Schwellenwert vierteljährliche UStVA auf 2.000 Euro, ab VZ 2025
tAufhebung der Pflicht zur Abgabe von UStJahreserklärungen für Kleinunternehmer ab VZ 2024
tVerbesserungen des Forschungszulagengesetz, u. a. maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG
tRegelungen zum Digitalen Verfahren zur Ermittlung der Kinderanzahl im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (mit Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) eingeführt, ab 01.01.2024
tVereinfachung von Besteuerung in „ausländischen HomeofficeFällen“, ab 01.01.2024
Vorab im Kreditzweitmarktgesetz bereits veröffentlicht und bereits in Kraft getreten:
tNotwendige Änderungen im Zusammenhang mit dem MoPeG
tZinsschranke
tDatenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern
tVorsorgepauschale Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren
tKeine Besteuerung der Dezemberhilfe, Aufhebung der §§ 123 bis 126 EStG
Vorab durch den Vermittlungsausschuss gestrichene Maßnahmen:
tEinführung Klimaschutzinvestitionsprämiengesetz
tEinführung Meldepflicht innerstaatliche Steuergestaltungen
tFreigrenze Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 1.000 Euro
tAnhebung GWGGrenze auf 1.000 Euro
tSenkung Auflösedauer Sammelposten auf 3 Jahre, Anhebung Wertgrenze auf 5.000 Euro
tAnhebung Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen auf 30 bzw. 15 Euro
tAnhebung Freibetrag Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro
tAnhebung Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
tErweiterter Verlustrücktrag
tErweiterter Verlustvortrag
tReichweitenalternative Hybridfahrzeuge
tSenkung Durchschnittssteuersatz LuF von 9,0 % auf 8,4 %
tVorzeitiges Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzbesteuerung für Gas- und Wärmelieferungen zum 29.02.2024 statt 31.03.2024