DATEV: Mai 2024, Für Körperschaftsteuerpflichtige
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim GesellschafterGeschäftsführer - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim GesellschafterGeschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen. So entschied das Finanzgericht BadenWürttemberg.
Bei einem GesellschafterVerrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter, welches vergleichbar mit einem Girokonto bei einer Bank geführt wird. Aus hohen BarRückführungen auf dem GesellschafterVerrechnungskonto kann jedoch regelmäßig nicht gefolgert werden, dass die Kapitalgesellschaft zusätzliche Betriebseinnahmen in Höhe der Rückführungen erzielt hat.
Das Finanzamt trägt die Beweislast (objektive Feststellungslast) für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung.